Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: August 2026
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website homerent.energy und die darüber angebotenen Dienstleistungen der HomeRent Immobilien GmbH.
Als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern unterliegen wir den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift bei uns nicht.
Angewandte Anforderungen
Wir richten unser Angebot an den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 aus, die für Websites auf den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, aufbaut.
Stand der Umsetzung
Umgesetzt sind unter anderem:
- durchgängige Bedienbarkeit über die Tastatur
- deutlich sichtbare Fokusmarkierung auf allen bedienbaren Elementen
- ein Sprunglink zum Hauptinhalt am Seitenanfang
- semantisch korrekte Überschriftenstruktur und Beschriftung aller Formularfelder
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
- responsives Layout, das auch bei starker Vergrößerung nutzbar bleibt
- Farbkontraste, die auf ausreichende Lesbarkeit ausgelegt sind
Bekannte Einschränkungen
[[NACH DER PRÜFUNG AUSFÜLLEN. Diese Angabe ist Pflichtbestandteil und darf nicht leer bleiben. Typische Punkte: fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern, Kontraste in Diagrammen und Rechnern, PDF-Dokumente ohne Tags, eingebettete Inhalte Dritter, Bedienbarkeit der Schieberegler in den Rechnern per Tastatur und Screenreader.]]
Wir arbeiten daran, diese Punkte zu beheben. Den Zeitplan aktualisieren wir an dieser Stelle.
Barrieren melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie eine Information in einer anderen Form? Melden Sie sich, wir kümmern uns darum:
HomeRent Immobilien GmbH Im Hederichsfeld 36 51379 Leverkusen Telefon: 02171 7949900 E-Mail: info@homerent.energy
Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Informationen telefonisch, per E-Mail oder in einem anderen Format zur Verfügung.
Rechtlicher Rahmen
Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr seit dem 28. Juni 2025.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Wallstraße 7 39104 Magdeburg